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Donnerstag, 22. Juli 2010

BGH Urteil aktuell - Wann darf ich sterben?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht auf menschenwürdiges Sterben gestärkt.

Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat, entschied das Gericht am Freitag in Karlruhe in einem Grundsatzurteil!

Damit sprach das Gericht einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags frei.

WORUM GEHT ES IN DEM FALL?


Der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz hatte im Dezember 2007 Angehörigen geraten, ihre im Wachkoma liegende Mutter sterben zu lassen, indem sie die Magensonde durchschneiden und damit die künstliche Ernährung beenden sollten.

Die Patientin hatte, bevor sie ins Koma fiel, den Wunsch geäußert, nicht künstlich ernährt zu werden, sondern in Würde sterben zu wollen. Das Pflegeheim im osthessischen Bad Hersfeld lehnte es jedoch ab, die Ernährung von Erika K. (76) zu beenden.

Das Schwurgericht Fulda verurteilte den Anwalt im April 2009 zu neun Monaten auf Bewährung und sprach die Tochter frei, weil sie angesichts des Rechtsrats ohne Schuld gehandelt habe. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Jurist legten Revision beim BGH ein. Der entschied nun zugunsten des Anwalts.

„Das Abschalten eines Respirators oder der Schnitt durch eine Magensonde ist ein zulässiger Behandlungsabbruch“, begründete die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing van Saan das Urteil.

In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH hatten Verteidigung und Anklagevertreter Anfang Juni übereinstimmend auf Freispruch plädiert.

WAS GENAU IST EIGENTLICH STERBEHILFE?

• AKTIVE STERBEHILFE ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen eigenen Wunsch hin tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Das Recht grenzt dabei aktives Tun vom bloßen Unterlassen ab.

• PASSIVE STERBEHILFE nennt man den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Zulässig ist dies, wenn der Abbruch dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen entspricht. Bei Zweifeln müssen sich die Ärzte für das Leben entscheiden. Patientenverfügungen treffen Menschen für die Fälle, in denen es ihnen nicht mehr möglich ist, Wünsche für eine Behandlung zu äußern. Sie können zum Beispiel vorbeugend untersagen, künstliche Ernährung oder Beatmung weiterzuführen.

• INDIREKTE STERBEHILFE ist die Verabreichung starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe auch das Leben verkürzen können. Dies ist nicht strafbar, wenn es dem Willen des Patienten entspricht, weil damit ein Tod in Würde ermöglicht wird.

• BEIHILFE ZUM SUIZID ist grundsätzlich nicht strafbar. Damit ist es erlaubt, einem Lebensmüden die tödliche Dosis bereitzustellen. Allerdings wäre ein anwesender Sterbehelfer zur Rettung des Patienten verpflichtet. Er würde sich also wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen, wenn er keinen Notarzt ruft, sobald der Patient die tödliche Dosis eingenommen hat.

REAKTIONEN AUF DEN RICHTERSPRUCH

Für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben ein wichtiges Urteil. „Mit diesem Urteil wird das Patientenrecht betoniert. Der Patientenwille ist damit wichtiger einzustufen als die Gewissenfreiheit der Ärzte und der Pflegenden“, so Präsidentin Elke Baezner gegenüber BILD.de.

Das heißt im Klartext: Der Behandlungsabbruch todkranker Patienten ist legitim. Damit wird ein an sich schon geltendes Recht (passive Sterbehilfe ist nicht strafbar) von Karlsruhe noch einmal bestätigt. Baezner: „Vor dem Urteil fehlte es einfach an Klarheit. Behandelnde Ärzte haben sich auf ihre Gewissensfreiheit berufen können. Jetzt ist für die Praxis endgültig klar: Der Patientenwille ist wichtiger.“

Damit behält in Zukunft der sterbenskranke Patient (sofern er bei Bewusstsein ist oder eine Verfügung erlassen hat) „das Zepter bis zu seinem Lebensende in der Hand.“

Die Ärzte und Pflegenden müssen sich also dem Willen des Todkranken beugen!

Denn das Urteil stellt laut Baezner noch einmal klar: Eine Weigerung des Arztes, die lebenserhaltenden Maßnahmen abzubrechen, ist als Körperverletzung strafbar.

Auch die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sieht sich durch das Urteil in ihren moralischen Positionen bestätigt. „Nach Auffassung der christlichen Ethik gibt es keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis zum Letzten auszuschöpfen.“ Genau diesen Standpunkt hätten auch die Karlsruher Richter vertreten.

Und Roger Kusch, ehemaliger Hamburger Justizsenator und Vorsitzender des Vereins SterbeHilfeDeutschland e.V., erklärt: „Das Urteil entspricht der Wahrnehmung der deutschen Rechtsprechung, wie wir sie seit Jahren interpretieren. Die Richter stellten heute noch einmal klar: Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gilt bis zum letzten Atemzug.“

Das Justiministerium kommt zu einer ähnlichen Bewertung. Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagt, dass dem Selbstbestimmungsrecht zu Recht ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt wird. Das Urteil stelle klar: „Der frei verantwortlich gefasste Wille des Menschen muss in allen Lebenslagen beachtet werden.“

Quelle: bild.de

Das ist ein guter und gangbarer Weg in unserer Gesellschaft, ABER es werden aber leider auch andere Wege gegangen, Wege die nicht vertretbar sind und in dem Fahrwasser von Unternehmen wie EXIT, DIGNITAS und DGHS zu suchen sind:

So wie ein ehemaliger deutscher Politiker der die Lücke kommerzieller Ausbeutung von Todessehnsucht und Verzweiflung gefunden hat und nun zum Todesengel avanciert:



Gibt es dazu noch viel zu sagen....? Wo bewegen wir uns hin, wenn wir das Recht auf ein würdiges und liebevolles Sterben schützen wollen und gleichzeitig sog. Hilfsorganisationen und einzelne "Vollstrecker" zu kommerziellen Todesschwatronen werden?

Montag, 19. Juli 2010

Die letzten Worte

Nun, das ist der erste Artikel in meinem Blog.
Ich möchte an dieser Stelle drei Videos allen anderen Posts vorausschicken. Ich denke,
daß dieses Thema geeignet ist, sich mit der tatsächlichen Situation von Sterbenden, von Menschen
an der Grenze dessen was wir Leben nennen auseinanderzusetzen. Ich habe so viele gesehen, meine eigenen Eltern begleitet, habe in der Seelsorge und Beratung viele Menschen an dieser Grenze und während des Überschreitens erleben dürfen. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Sterben nichts - aber auch gar nichts erschreckendes hat, eher ist es tröstend zu wissen, daß wir gehen dürfen, es nach diesem HIER auch noch etwas anderes gibt. Ich habe im Sterben aller Menschen nur Freude, Erlösung und Hoffnung erlebt, auch in den Gesichtern von Hochdementen sah ich nur das leise Lächeln der Erlösung.

Wichtiger als der stete Versuch, die Tatsache des Sterbens verleugnen zu wollen und uns einer Illusion der Unsterblichkeit hinzugeben wäre es, unseren Sterbenden wieder einen würdigen Platz eine Ort eine Heimat zu geben. Teilnahme ist der Weg des Mitgehens, hilft letztlich unser eigenes Gehen zu verstehen und anzunehmen. Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland scheint langsam den Weg der Würde zu ebnen ( schlimm genug, daß es eines BGH - Urteils bedarf, damit wir den Willen unserer Angehörigen respektieren, das Ärzte den Willen des Menschen annehmen, das Pflegeeinrichtungen in ihre Grenzen gewiesen werden) aber dies reicht nicht aus, es ist nicht genug um die fortschreitende Entmenschlichung in unserer Gesellschaft aufzhalten. Wer Sterben nicht als Teil seiner ( gesellschaftlichen, ganzheitlichen) Existenz annimmt, der wird sein Leben verlieren ehe es je wirklich gelebt wurde.

Staatsysteme können hier nur Rahmenbedingungen vorgeben, wir als Gemeinschaft sind aufgerufen, also als Gemeinschaft humaner Wesen, uns zu entwickeln und von den tribunalen Systemen und Ordnungsdogtrinen zu befreien ( zu dem Thema unser System als Tribunal sozialer Träume später mehr), sonst verraten wir unsere Vergangenheit, unsere Kultur und die Zukunft, also unsere Eltern, unsere Kinder und die die aus Ihnen hervorgehen werden, wir müssen dann nicht mehr über Abtreibung diskutieren, wenn wir nicht an der Basis humaner Forderungen unser Leben ausrichten. Die derzeitige Diskussion ist müh- und armseelig, ein Jeder ist gehalten seine Selbstbestimmung auch entsprechend abzusichern, ein Jeder ist gehalten seinen Nächsten zu achten, den Ungeborenen, den Schwächsten, den Sterbenden, wir sind alle aufgerufen!